Unsere Grundregeln

  • Wir sind eine Interessengemeinschaft von Sporttauchern
  • Jedes Mitglied ist für seine Tauchausbildung und Fortbildung selbst verantwortlich
  • Jedes Mitglied sorgt eigenverantwortlich für eine stets aktuelle Tauchertauglichkeitsuntersuchung
  • Jedes Mitglied sorgt eigenverantwortlich für eine stets aktuelle Taucherunfallversicherung
  • Jedes Mitglied sorgt eigenverantwortlich für einen stets einwandfreien Zustand seiner Tauchausrüstung
  • Die Teilnahme an von der Gruppe organisierten Tauchfahrten erfolgt stets auf eigene Verantwortung
  • Wir verfügen über einen eigenen Kompressor, mit dem jedes Mitglied seine Flaschen füllen lassen darf. Jedes Mitglied ist für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen seiner Flaschen selbst verantwortlich
  • Der Kompressor wird nur von Mitgliedern bedient, die eine Einweisung haben, von der Taucherversammlung benannt wurden und vom Eigentümer des Kompressorstandortes akzeptiert werden.
  • Zur jährlich am Jahresanfang stattfindenden Taucherversammlung versendet der Leiter der Tauchergruppe die Einladungen mit Tagungsordnung per Mail. Jedes Mitglied hat das Recht, Tagungsordnungspunkte einfügen zu lassen.
  • Die Mitgliederliste wird jährlich anläßlich der Taucherversammlung auf Aktualität überprüft.
  • Die Taucherversammlung wählt den Vorstand, der aus dem Leiter, dem Kompressorwart, dem Kassenführer, zwei Kassenprüfern und dem Fahrtenplaner besteht, für jeweils drei Jahre
  • Die Taucherversammlung legt im Mehrheitsbeschluss den Jahresbeitrag fest. Eine Kassenprüfung findet einmal im Jahr statt.
  • Ausgaben bis zu einer Höhe von € 300.- kann der Vorstand mehrheitlich beschließen. Bei größeren Ausgaben ist eine Abfrage bei allen Mitgliedern per Mail erforderlich. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn mindestens 50% der Mitglieder dem Vorschlag des Vorstandes zustimmen.
  • Mitglieder, die am Konditionstraining im Hallenbad Bad Nenndorf teilnehmen wollen, müssen Mitglied der DLRG-Ortsgruppe Beber-Rohrsen Bad Münder sein. Für Mitglieder anderer DLRG-Ortsgruppen kann der Leiter des DLRG-Trainings eine abweichende Regelung treffen.
  • Die Tauchergruppe betreibt eine Internet- und eine Facebook-Seite