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- Wir sind eine Interessengemeinschaft von Sporttauchern
- Jedes Mitglied ist für seine Tauchausbildung und Fortbildung selbst
verantwortlich
- Jedes Mitglied sorgt eigenverantwortlich für eine stets aktuelle
Tauchertauglichkeitsuntersuchung
- Jedes Mitglied sorgt eigenverantwortlich für eine stets aktuelle
Taucherunfallversicherung
- Jedes Mitglied sorgt eigenverantwortlich für einen stets einwandfreien
Zustand seiner Tauchausrüstung
- Die Teilnahme an von der Gruppe organisierten Tauchfahrten erfolgt
stets auf eigene Verantwortung
- Wir verfügen über einen eigenen Kompressor, mit dem jedes Mitglied
seine Flaschen füllen lassen darf. Jedes Mitglied ist für die Einhaltung
der gesetzlich vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen seiner Flaschen
selbst verantwortlich.
- Der Kompressor wird nur von Mitgliedern bedient, die eine
Einweisung haben, von der Taucherversammlung benannt wurden
und vom Eigentümer des Kompressorstandortes akzeptiert werden.
- Zur jährlich am Jahresanfang stattfindenden Taucherversammlung
versendet der Leiter der Tauchergruppe die Einladungen mit
Tagungsordnung per Mail. Jedes Mitglied hat das Recht,
Tagungsordnungspunkte einfügen zu lassen.
- Die Mitgliederliste wird jährlich anläßlich der Taucherversammlung
auf Aktualität überprüft.
- Die Taucherversammlung wählt den Vorstand, der aus dem Leiter,
dem Kompressorwart, dem Kassenführer, zwei Kassenprüfern und
dem Fahrtenplaner besteht, für jeweils vier Jahre
- Die Taucherversammlung legt im Mehrheitsbeschluss den
Jahresbeitrag fest. Eine Kassenprüfung findet einmal im Jahr statt.
- Ausgaben bis zu einer Höhe von € 300.- kann der Vorstand
mehrheitlich beschließen. Bei größeren Ausgaben ist eine Abfrage
bei allen Mitgliedern per Mail erforderlich. Die Genehmigung gilt als
erteilt, wenn mindestens 50% der Mitglieder dem Vorschlag des
Vorstandes zustimmen.
- Mitglieder, die am Konditionstraining im Hallenbad Bad Nenndorf
teilnehmen wollen, müssen Mitglied der DLRG-Ortsgruppe Beber-
Rohrsen Bad Münder sein. Für Mitglieder anderer DLRG-
Ortsgruppen kann der Leiter des DLRG-Trainings eine abweichende
Regelung treffen.
- Die Tauchergruppe betreibt eine Internet- und eine Facebook-Seite
- Die Auflösung der Tauchergruppe ist nur möglich, wenn bei einer
ordentlichen Mitgliederversammlung der Taucher nicht mindestens
fünf Taucher gegen eine Auflösung stimmen und die Tauchergruppe
fortführen wollen. Im Falle einer Auflösung gehen das gesamte
Kapital und die Ausrüstungsgegenstände der Tauchergruppe in das
Eigentum der DLRG-Ortsgruppe Beber-Rohrsen-Bad Münder über.