Unsere Grundregeln

  • Wir sind eine Interessengemeinschaft von Sporttauchern
  • Jedes Mitglied ist für seine Tauchausbildung und Fortbildung selbst
    verantwortlich
  • Jedes Mitglied sorgt eigenverantwortlich für eine stets aktuelle
    Tauchertauglichkeitsuntersuchung
  • Jedes Mitglied sorgt eigenverantwortlich für eine stets aktuelle
    Taucherunfallversicherung
  • Jedes Mitglied sorgt eigenverantwortlich für einen stets einwandfreien
    Zustand seiner Tauchausrüstung
  • Die Teilnahme an von der Gruppe organisierten Tauchfahrten erfolgt
    stets auf eigene Verantwortung
  • Wir verfügen über einen eigenen Kompressor, mit dem jedes Mitglied
    seine Flaschen füllen lassen darf. Jedes Mitglied ist für die Einhaltung
    der gesetzlich vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen seiner Flaschen
    selbst verantwortlich.
  • Der Kompressor wird nur von Mitgliedern bedient, die eine
    Einweisung haben, von der Taucherversammlung benannt wurden
    und vom Eigentümer des Kompressorstandortes akzeptiert werden.
  • Zur jährlich am Jahresanfang stattfindenden Taucherversammlung
    versendet der Leiter der Tauchergruppe die Einladungen mit
    Tagungsordnung per Mail. Jedes Mitglied hat das Recht,
    Tagungsordnungspunkte einfügen zu lassen.
  • Die Mitgliederliste wird jährlich anläßlich der Taucherversammlung
    auf Aktualität überprüft.
  • Die Taucherversammlung wählt den Vorstand, der aus dem Leiter,
    dem Kompressorwart, dem Kassenführer, zwei Kassenprüfern und
    dem Fahrtenplaner besteht, für jeweils vier Jahre
  • Die Taucherversammlung legt im Mehrheitsbeschluss den
    Jahresbeitrag fest. Eine Kassenprüfung findet einmal im Jahr statt.
  • Ausgaben bis zu einer Höhe von € 300.- kann der Vorstand
    mehrheitlich beschließen. Bei größeren Ausgaben ist eine Abfrage
    bei allen Mitgliedern per Mail erforderlich. Die Genehmigung gilt als
    erteilt, wenn mindestens 50% der Mitglieder dem Vorschlag des
    Vorstandes zustimmen.
  • Mitglieder, die am Konditionstraining im Hallenbad Bad Nenndorf
    teilnehmen wollen, müssen Mitglied der DLRG-Ortsgruppe Beber-
    Rohrsen Bad Münder sein. Für Mitglieder anderer DLRG-
    Ortsgruppen kann der Leiter des DLRG-Trainings eine abweichende
    Regelung treffen.
  • Die Tauchergruppe betreibt eine Internet- und eine Facebook-Seite
  • Die Auflösung der Tauchergruppe ist nur möglich, wenn bei einer
    ordentlichen Mitgliederversammlung der Taucher nicht mindestens
    fünf Taucher gegen eine Auflösung stimmen und die Tauchergruppe
    fortführen wollen. Im Falle einer Auflösung gehen das gesamte
    Kapital und die Ausrüstungsgegenstände der Tauchergruppe in das
    Eigentum der DLRG-Ortsgruppe Beber-Rohrsen-Bad Münder über.